Zum Ende der Voksschulpflicht gab es immer die Konfirmation:

Wie man auf dem Bild sieht, bekamen die männlichen Konfirmanten dazu einen Hut - sie waren jetzt "Männer"!
(wie es so schön in dem Kinderlied heißt: Stock und Hut, steht ihm gut ... er zog nun hinaus ins Leben und begann eine Lehre bei einem fremden Lehrherren - aber Mutter weinet sehr, hat ja nun kein Hänschen mehr..)
Der in Bayern (also auch in Franken) bereits früh vorgeschriebene Schulentlassungsschein musste beim Arbeitsantritt vorgelegt werden:

Der Schulentlass-Schein von Johann Klein für die Volksschule vom 6. bis 13. Lebensjahr. Dazu kam dann

die Sonn- und Feiertagsschule für die 13- bis 18- jährigen, einer Art Fortbildungsschule mit berufspraktischen, vor allem aber religiösen Inhalten, die an den Nachmittagen der Sonn- und Feiertage (mit Ausnahme der Erntezeit) stattfand.
Und mit der Bescheinigung über die Konfirmation und Religionszugehörigkeit

konnte er beim Pfarrer die Hochzeit beantragen. Seine Braut musste aber auch diese Unterlagen vorlegen:
Volksschulzeugnis der Ursula Weber

dazu das Zeugnis der Sonntagsschule

zusammen mit dem Religionszeugnis

- und nun stand einer Eheschließung der Beiden vor dem evangelischen Pfarrer nichts mehr im Weg.
Diese Zeugnisse hatte mir einst Frau Bartsch überlassen, die beiden waren Ihre Vorfahren. Die Originale wollte Sie wieder zurück, so bleiben uns nur die Kopien.
Interessant in diesem Zusammenhang auch ein Zeugnis aus dem Jahr 1900 - und die "Fächer", Eigenschaften, Kenntnisse und Fähigkeiten, die damals bewertet wurden:

Schwanstetten im Mai 2025
Alfred Köhl