Ein wichtiges Regal, weil finanziell ertragreich, war das Geleit. Im Zuge der territorialstaatlichen Entwicklung waren diese ehemals königlichen Hoheitsrechte, durch eine Reihe von Privilegien, zum großen Teil in den Besitz der Landesherren gelangt. Das Geleit wurde seit der Zeit Friedrichs II. diesen überlassen. Im Spätmittelalter "bildete sich sogar ein Geleitszwang aus, d.h. die Reisenden waren gezwungen, bestimmte Straßen zu benutzen, wobei jeweils beim Übergang (Geleitsgrenze) vom Gebiet eines Geleitsinhabers in das benachbarte in einem bestimmten Ort (Geleits-(zoll-)stätte ) das Geleit gewechselt wurde.