Der Gemeindehirte
aufgeschrieben von Hans Volkert
Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts lagen in unserer Gegend noch große Flächen brach. Und selbst nach Aufgabe der 3-Felder-Wirtschaft war der Anteil der Hutungen an der gemeindlichen Gesamtfläche noch beträchtlich.
Bis dahin konnte sich auch - zumindest während der Sommermonate - die Stallfütterung nicht durchsetzen. Was lag da also näher, als eine ausgedehnte Weidewirtschaft zu betreiben? Kein Wunder also, wenn auch die kleinste Ortschaft einen Hirten beschäftigte.
Ein Viehhirte stand auf der Sozialleiter auf einer der niedrigsten Stufen. Er war in der Regel alleinstehend und meistens arm. Üblicherweise wurde er von der Gemeinde für eine kürzere Zeitspanne angestellt (gedingt).
Für seine Leistungen bekam er Barlohn und vor allem Sachbezüge. Ein neuer Hirte konnte auch darauf vertrauen, dass ihm in der Ortschaft ein eigenes Haus, wenn auch spärlich ausgerüstet, das sogenannte "Hirtenhaus", zugewiesen wurde.
Gelegentlich musste er dann sein Domizil mit Bettelleuten, Kesselflickern und Scherenschleifern teilen, die von der Ortsverwaltung zur einmaligen Übernachtung eingewiesen wurden. Ein längerer Aufenthalt wurde diesen fliegenden Händlern und Handwerkern nicht gestattet, damit der Gemeinde keine Unterhaltsverpflichtungen erwuchsen.
Innerhalb der früheren Gemeinde Leerstetten blieb von den verschiedenen Hirtenhäusern nur noch das von Harm übrig, das liebevoll lange Jahre von den seinerzeitigen Mietern gepflegt wurde.