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Steine

Auf den folgenden Seiten möchten wir Ihnen Wissenswertes über

Gedenk-, Grenz-, Mark- und Sühnesteine oder -kreuze im Gemeindegebiet berichten.

Sühnekreuz am Maragretenhof

Gedenksteine in Mittelhembach

 

 

 

 

 

 

 

Diese Steine, oft auch Steinkreuze

sind meist 80 bis 120 Zentimeter hohe und 40 bis 60 Zentimeter breite, klobige Klötze, die fast immer aus einem Block, bei uns zumeist aus Sandstein, gemeißelt wurden. Sie zählen zu unseren ältesten Flurdenkmälern.

Diese Denkmäler befanden sich ursprünglich entlang der alten Straßen und Wegkreuzungen, am Waldrand, auf Gemeinde- und/oder alten Herrschaftsgrenzen.

Leider sind auch bei uns einige dieser steinernen Zeugen einer vergangenen Zeit durch Unachtsamkeit, Unwissenheit oder mutwillige Zerstörung verschwunden, oder das Wissen um ihre Bedeutung ist verschüttet.

Der wahre Aufstellungsgrund ist (auch bei uns) nur noch von einigen Steindenkmälern bekannt. Bei einigen fehlt (noch) jeglicher Hinweis auf ihre Bedeutung. Sicher ist nur, dass ein Großteil zwischen dem 13. Jahrhundert und der Zeit um 1530 aufgestellt wurde.

Eines von ihnen steht in unserem Gemeindegebiet im Zusammenhang mit einem Totschlagdelikt - ein Sühnekreuz also:

Geschichte der Sühnekreuze:

Wurde jemand im Streit oder anderweitig getötet, konnte der Schuldige versuchen, mit der Familie des Opfers einig zu werden, um der Strafverfolgung zu entgehen. Es wurde zwischen beiden Parteien ein privatrechtlicher Sühnevertrag abgeschlossen. So sollte dem Opfer ermöglicht werden, sein Seelenheil zu erreichen. Aufgrund der damals herrschenden christlichen Lehrmeinung konnte ein Mensch durch gute Taten zu Lebzeiten seine Sündenstrafen mindern. Da dies durch den Totschlag nun nicht mehr möglich war, musste nun der Täter durch festgesetzte Sühnemaßnahmen, dem „Seelgerät" dafür sorgen. Zu dieser tätigen Reue konnten gehören: Totenvespern (Messen in der Kirche zu Ehren des Toten), Spenden für die Kirche, Almosen für Bedürftige, Stiftungen und sogar Wallfahrten. Die Hinterbliebenen wurden zusätzlich noch oft mit einem „Wergeld" abgefunden, das je nach der finanziellen Möglichkeit des Täters und der sozialen Stellung des Opfers festgelegt wurde. Oft wurde der Totschläger am Ende des Vertrages auch noch dazu verpflichtet, ein Sühnekreuz aufzustellen. Dies konnte am Ort des Verbrechens, aber auch an Straßen, Wegkreuzungen oder Ortsausgängen erfolgen, damit möglichst viele Vorbeigehende zu Gebet und Fürbitte für das Seelenheil des Opfers angeregt wurden.

Deswegen gibt es in evangelischen Gegenden aufgrund der Reformation, schlagartig etwa ab 1530 -fast - keine Steinkreuzsetzungen mehr. Gleichermaßen wichtig ist jedoch auch die Einführung der Peinlichen Halsgerichtsordnung, der sogenannten Carolina durch Karl V. im Jahre 1532. Mit der Einführung dieser Halsgerichtsordnung wurden private Abmachungen nicht mehr geduldet. An ihre Stelle trat das ordentliche Gericht, das den Täter nach dem neuen Recht verurteilte. Mit der Einführung dieses neuen Rechtes wurden die Sühneverträge zwar offiziell abgeschafft, lebten jedoch noch durch das ganze 16. Jahrhundert fort; erst das 17. Jahrhundert räumte mit ihnen endgültig auf.

Ebenso können jüngere Steinkreuze aber durchaus noch dem „alten" mittelalterlichen „Fürbittgedanken" folgen; in evangelischen Gebieten handelt es sich aber wohl nunmehr um einfache Gedenksteine (Nach Mord, Totschlag, Unfall, Pest usw.), die daher auch wesentlich seltener gesetzt wurden.

Gedenkkreuze:

Es gibt in unserem Gemeindegebiet auch Steinkreuze, die als Gedenkkreuze - wohl von den Angehörigen - nach einem tödlichen Unfall oder einem anderen Schicksalsschlag gesetzt worden sind.

Anzunehmen ist aber auch, dass einige dieser „Steine" damals ebenso als Grenzzeichen, Richtungsweiser, Freisteine, oder als Gerichtskreuze eine gewisse Bedeutung hatten.

Trotz dieser verschiedenen Meinungen über die Herkunft und Bedeutung umgibt diese groben und massigen Kreuze aber immer noch ein Hauch des Geheimnisvollen und Rätselhaften.    

Daher möchte der Museumsverein versuchen dazu beizutragen, über die Gedenksteine aufzuklären, um so mitzuhelfen, das verschüttete Wissen wieder an die Oberfläche zu bringen.

Steine im Gemeindegebiet:

Sühnekreuz am Margaretenhof

Gedenkkreuz des Niclas Niedermann

Gedenkkreuz des Burckhardt Raming

Gedenkkreuz der Badersfrau Göttingen

Gedenksteine in Mittelhembach

Der Geleitstein

Der Ruhestein

Grenzsteine


- die Geschichte der Siebener" oder Feldgeschworenen in der Gemeinde als Wächter der Flurgrenzen.

Wappenstein

Über interessante und merkwürdige Zusammenhänge zwischen Steinkreuzen und anderen weltlichen und kirchlichen Denkmälern schreibt Karl Bedal in einer 1986 erschienen Schrift. Bedal, Karl: Rätselhaftes, versunken, vergessen, unsichtbar. Doch genau vermessen. Hof 1986

Weitergehende Literatur: Quellen und weitergehende Literatur:

Schwanstetten im Februar 2009, aktualisiert im März 2012 und Mai 2014

Alfred J. Köhl

Als Anhang finden Sie neben einem Vorschlag für eine Wanderung - oder auch Radtour - zu allen Gedenksteinen auch einen Zeitungsartikel, der am 18. Juni 1979 im Erlanger Tagblatt erschienen ist. Den Artikel haben wir freundlicherweise durch Herrn Otto Böhm vom Textarchiv der Nürnberger Nachrichten / Nürnberger Zeitung zur Veröffentlichung erhalten.

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Gedenksteineweg 8.pdf (358.74 KB) 358.74 KB
Erlanger Tagblatt 18_06_1979_b_0.pdf (1.81 MB) 1.81 MB