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Das Geleit

Ein wichtiges Regal, weil finanziell ertragreich, war das Geleit. Im Zuge der territorialstaatlichen Entwicklung waren diese ehemals königlichen Hoheitsrechte, durch eine Reihe von Privilegien, zum großen Teil in den Besitz der Landesherren gelangt. Das Geleit wurde seit der Zeit Friedrichs II. diesen überlassen. Im Spätmittelalter "bildete sich sogar ein Geleitszwang aus, d.h. die Reisenden waren gezwungen, bestimmte Straßen zu benutzen, wobei jeweils beim Übergang (Geleitsgrenze) vom Gebiet eines Geleitsinhabers in das benachbarte in einem bestimmten Ort (Geleits-(zoll-)stätte ) das Geleit gewechselt wurde.

Der Geleitstein

Der Geleitstein von Schwand, errichtet im Jahre 1575, wird heute vermisst. Geblieben ist nur das Fundament. Daher beabsichtigt der Museumsverein zur Erinnerung einen neuen Gedenkstein mit einer Hinweistafel auf der Flur Nr. 942 Gemarkung Schwand neben dem alten Fundament zu errichten. Sie finden diesen Stein dann auf dem Weg von Schwand nach Harrlach ca. 200 m im Wald, dort wo in einer Rechtskurve der alte Weg nach Birkenlach abzweigt.